MEG News: Erst- und Zweitstimme erklärt

Vor gut einem Monat fand die Bundestagswahl statt und viele sind sich nicht sicher, was die Erst- und Zweitstimme ist. Daher möchten wir euch die kurz erklären. Wir wünschen euch viel Spaß beim Lesen.

Die Erststimme:

Mit der Erststimme wählt man einen Kandidaten aus seinem Wahlkreis, denn jede Partei darf einen aufstellen. Es gibt aber auch Kandidaten, die zu keiner Partei gehören, sie nennt man Parteilose Kandidaten. Ein Beispiel wäre hier unsere Oberbürgermeisterin Henriette Reker. Wer in seinem Wahlkreis am Ende die meisten Stimmen hat, bekommt ein Mandat und zieht in den Bundestag ein. Durch die Erststimme wird gewährleistet, dass jede Region im Bundestag vertreten ist.

Die Zweitstimme:

Die Zweitstimme ist die wichtigste der beiden Stimmen, denn sie entscheidet über die Sitzverteilung im Bundestag – also wie viele der 598 Sitze gerecht an die Parteien aufgeteilt werden. Sie ist unter anderem die Stimme, die für die Hochrechnung verwendet wird. Allerdings zählt die Zweitstimme nur dann, wenn eine Partei die 5% Hürde erreicht oder in mindestens drei Wahlkreisen gewinnt. Die Wähler entscheiden sich mit der Stimme nicht für einen Kandidaten, sondern für die Landesliste einer Partei. Auf dieser sind die Namen der Kandidaten, die die Partei für das Bundesland nach Berlin schickt. Bei der Sitzverteilung im Bundestag werden die Plätze der Direktkandidaten einer Partei vergeben. Dann folgen die Kandidaten von den Landeslisten.

Vereinfacht: Die Hälfte der Abgeordneten kommt durch die Erststimme in den Bundestag. Die Anzahl der Sitze, die eine Partei erhält, bestimmt dagegen die Zweitstimme.

Koalition:

Wenn alle Sitze verteilt sind, beginnen die Parteien ihre Koalitionsverhandlungen. Sie vereinbaren Ziele, die sie durchsetzen möchten und vereinbaren dies in einem Koalitionsvertrag. Wenn sie alles besprochen haben, was oft mehrere Wochen oder Monate dauert, haben wir eine neue Regierung.

Pascal (10c)

MEG News