max_Schutzkonzept

I. Präambel

Unsere Schule will allen Kindern und Jugendlichen einen Schonraum bieten, in dem das Recht auf
Individualität, auf Toleranz und Respekt sowie körperliche und psychische Unversehrtheit gewahrt
wird. Insbesondere das Thema Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche muss im
Schulalltag enttabuisiert werden, indem zu respektierende Grenzen klar formuliert, von der
Schulgemeinde als verpflichtend einzuhalten akzeptiert und diese Grenzen sprachlich bzw. in einem
inklusiven Setting durch angemessene Darstellungs- und Verhaltensformen im Schulalltag und
Unterricht sichtbar gemacht werden. In diesen Prozess eingebunden sind alle am Schulleben
beteiligten Akteure: Schülerinnen, Lehrerinnen, Sonderpädagoginnen, nicht-pädagogisches Personal, Kolleginnen der Schulsozialarbeit, Schulbegleiter*innen und städtische Angestellte sowie
Eltern und Erziehungsberechtigte, mit denen die Schule eng kooperiert.

II. Gesetzliche Grundlage

§42 Absatz 6 Schulgesetz NRW
Die Sorge für das Wohl der Schülerinnen und Schüler erfordert es, jedem Anschein von
Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen. Die Schule entscheidet rechtzeitig über die
Einbeziehung des Jugendamtes oder anderer Stellen. Jede Schule erstellt ein Schutzkonzept gegen
Gewalt und sexuellen Missbrauch. Es bedarf der Zustimmung der Schulkonferenz.

III. Prävention

Prävention erfolgt durch Thematisierung, Versprachlichung und Bewusstwerdung, durch Aufklärung,
klares Aufzeigen von Grenzen und Klarstellung von Grenzüberschreitungen. Diese erfolgt
altersangemessen, in einem Rahmen des Vertrauens, gender- und sprachsensibel , niederschwellig
und dem Verstehenshorizont der SuS angemessen. Mediale Unterstützungsangebote entsprechender
Organisationen (Zartbitter, Jugendamt, Lobby für Mädchen) sollen SuS in allen Sprachen zur
Verfügung gestellt werden. Zudem wird jede Jahrgangsstufe durch verbindliche Bausteine zur
Prävention begleitet. Diese finden in der Regel im Klassenverband oder verkleinerten Gruppen in den
sog. Modulen in FUA statt. Zudem gibt es genderspezifische Unterstützungsangebote in Form von
Sprechstunden, die ohne Voranmeldung aufgesucht werden können (➔Tabelle,
Präventionsmaßnahmen).
Die engmaschige Einbindung der Kolleginnen von der Schulsozialarbeit ist die zentrale Säule der Präventionsarbeit, da diese den Schülerinnen in einem bewertungsfreien Kontext täglich zur Seite
stehen. Durch ihre dezentrale Lage und räumliche Präsenz in „ihren“ Jahrgängen und ausgestattet
mit eigenen Beratungs-, Besprechungs- und Spielräumen können sie täglich aufgesucht werden kann,
sind ihrerseits aber auch außerhalb von Unterricht wichtig für Beobachtungen von
Verhaltensbesonderheiten, die den einzelnen Lehrkräften entgehen können. Zudem arbeiten sie in
den Klassenstunden in Begleitung des Klassenlehrerteams eng mit den Schülerinnen zusammen und schaffen auf diese Weise eine Atmosphäre des Vertrauens. Präventionsarbeit bezieht in den Jahrgangsstufen 5/6 zudem das Klassenlehrerteam mit ein. Grundlegend ist eine verpflichtende Fortbildung der Kolleginnen, die eine 5. Klasse übernehmen,
zum Thema „Kindeswohlgefährdung“. Hier werden Grundlagen erarbeitet, schulische Gremien und
ihre Arbeit sowie Maßnahmen der Prävention und Intervention erläutert. Der enge Austausch
zwischen Klassenlehrerinnen, Kolleginnen der Schulsozialarbeit, ferner das Angebot der
Unterstützung durch die multiprofessionellen Beratungsteams1 der Abteilungen I und II, sorgen für
eine wechselseitige professionelle Vernetzung und Chance der rechtzeitigen Intervention
(➔Intervention).
Die auf kontinuierlichen Dialog und Austausch orientierte Zusammenarbeit trägt der Tatsache
Rechnung, dass zum nachhaltigen Schutz vor sexualisierter Gewalt verstetigte Aufklärungsarbeit
gehört und Beratung sich nicht in einem Gremium oder einem Ansprechpartnerin erschöpfen kann. Verschiedene Personen als Anlaufstellen, feste, wiederkehrende und an die Bedarfe der Klassen und Altersstufen angepasste Präventionsbausteine, die im Schuljahreskalender fest verankert sind, sollen für eine nachhaltige und verstetigte Sensibilisierung für das Thema sorgen. Die Unterstützung durch Kooperationspartner (➔Kooperationen) erweitert den Kompetenzkreis, da außerschulische Expertise in diesem Thema und neue Erkenntnisse in die Schule einfließen müssen. Die verschiedenen Beratungsangebote – wozu auch die Klassenlehrerinnen gehören – sind nicht in
Konkurrenz miteinander zu sehen, sondern stellen parallel Präventions- und Hilfsangebote dar. Die
(noch zu konstituierende) Arbeitsgruppe Schutz vor sexuellem Missbrauch unterstützt die Arbeit der
verschiedenen Beratungsinstanzen, gleicht Bedarfe zur Professionalisierung durch fest terminierte
Austausche ab und kommuniziert Fortbildungs- und Weiterentwicklungsbedarfe an die Schulleitung
(Abteilungsleitungen, Didaktische Leitung).

IV. Interventionsbereiche

Zum Bereich Intervention gehört es, bei vermuteter oder erwiesener sexualisierter Gewalt gegen
Kinder und Jugendliche Handlungsbedarfe zu erkennen und in Kooperation mit professionellen
Stellen schnell verfügbare Hilfen zur Hand zu haben, die möglichst alle erforderlichen
Unterstützungsleistungen bereitstellen können. 3Die Notwendigkeit zur Intervention beschränkt sich
nicht auf sexuelle Übergriffen mit Körperkontakt von Gleichaltrigen oder Erwachsenen gegenüber
Kindern und Jugendlichen, sondern bezieht auch sexualisierte Grenzverletzungen, die online oder
mittels bildlicher und filmischer Darstellungen im Zusammenhang mit digitalen Medien stattfinden,
auch auf der Ebene der peer-Beziehungen.

a) Verfahrensablauf Schulabsentismus

1.
Fehlzeiten wahrnehmen
Fehlzeiten wahrnehmen,
registrieren, ggf.
Rückmeldung an
Klassenleitung,
Klassenleitung meldet
ihrerseits häufige Fehlzeiten
❖ Fehlzeiten dokumentieren (Excel Tabelle von Schulsozialarbeit; Vorlage wird zur Verfügung gestellt)
❖ Gespräche, Telefonate, Schriftverkehr, Vereinbarungen, Ziele dokumentieren
2.
Kontakt herstellen
Nach 2 unentschuldigten
Fehltagen Gespräch mit dem
Schüler/der Schülerin, den
Erziehungsberechtigten
suchen, Beziehungsebene
klären, Konsequenzen
aufzeigen, Absprachen
treffen, Folgetermin
❖ Fehlzeiten dokumentieren
(Excel Tabelle von
Schulsozialarbeit; Vorlage
wird zur Verfügung gestellt)
❖ Gespräche, Telefonate,
Schriftverkehr,
Vereinbarungen, Ziele
dokumentieren
3.
schriftliche Information
Schriftliche, kontinuierliche
Informationen an die
Erziehungsberechtigten
durch KL, Gespräche,
Ursachen klären, Lösungen/
Ziele erarbeiten
❖ Fehlzeiten dokumentieren
(Excel Tabelle von
Schulsozialarbeit; Vorlage
wird zur Verfügung gestellt)
❖ Gespräche, Telefonate,
Schriftverkehr,
Vereinbarungen, Ziele
dokumentieren
4.
Helfernetzwerk aktivieren
Einschaltung Schulsozialarbeit/ Beratungsteam/ ggf. weitere aktive Helfer, Beratungsgespräche mit Schüler*in/ Erziehungsberechtigten, Absprachen treffen, weitere Konsequenzen aufzeigen, ggf. zeitlich befristete Pflicht zur Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung ❖ Fehlzeiten dokumentieren (Excel Tabelle von Schulsozialarbeit; Vorlage wird zur Verfügung gestellt)
❖ Gespräche, Telefonate, Schriftverkehr, Vereinbarungen, Ziele dokumentieren
5.
Einschaltung rechtlicher Mittel
Ordnungswidrigkeitsanzeige mit vorheriger Ankündigung, Information der Abteilungs-/ Schulleitung an das Jugendamt (immer in Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit)
❖ 1./2. Mahnung an
Erziehungsberechtigte/
Schüler*in ab 14
❖ Meldung an das zuständige
Jugendamt
❖ Zwangsweise Zuführung
❖ Anhörung zur Einleitung eines
Bußgeldverfahrens
❖ Antrag auf Festsetzung eines
Bußgeldes
❖ Zwangsgeld gegen die
Erziehungsberechtigten
Schulische Maßnahmen bei unentschuldigten/zweifelhaften Schulversäumnissen

b) Handlungsablauf bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

c) Erläuterung des Handlungsablaufs bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung

ad 1. „Anschein“ von Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch_

Vernachlässigung:
➢ Kind trägt der Jahreszeit unangemessene Kleidung, mangelhafte
Körperhygiene,
➢ starkes Unter-/ Übergewicht, häufige/ chronische Erkrankungen
➢ Kind verhält sich auffällig traurig/ zurückgezogen/ teilnahmslos oder auffällig
aggressiv/ unruhig/ aufmerksamkeits-/ beziehungssuchend.
➢ Kind hält sich häufig/ überwiegend allein zu Hause auf, unkontrollierter Zugriff
auf Medien
Misshandlung:
➢ Beobachtung körperlicher Schädigung wie z.B. Blutergüsse, Schürfwunden,
➢ Schnitt-/ Bissverletzungen oder Verbrennungen/ Verbrühungen
Sexueller Missbrauch:
➢ Kind kann detailliert und wiederholt sexuelle Misshandlung beschreiben,
auffällig
➢ sexualisiertes Verhalten, Verletzungen am Genital/ Anus, Infektionen (beides
➢ feststellbar durch den Kinderarzt!)
Beobachten des Kindes im Unterricht, in den Pausen, durch
➢ Gespräche mit Kollegen, Einbeziehung von Mitschülern.
Wahrnehmungen reflektieren durch
➢ Austausch mit Kollegen, Beratungsteam,
➢ Schulsozialarbeit, Abteilungsleitung
Einbeziehen der Schülerin/des Schülers und der Eltern, soweit dadurch der
Schutz nicht in Frage gestellt wird.
➢ Beobachtungen/ Sorgen gegenüber Kind/ Eltern thematisieren,
➢ Sorgen/ Probleme ernst nehmen,
➢ Lösungsorientiert arbeiten,
➢ Hilfe anbieten/ Hilfeoptionen transparent machen,
➢ Vereinbarungen treffen, Folgetermin vereinbaren.
Bewerten, dokumentieren.
➢ Klassenlehrerinnen, Schulsozialarbeiterin, Sonderpädagog*in, ggf.
Abteilungsleitung bewerten
➢ gemeinsam durch Austausch, Bewertungsbogen, ggf. anonyme Beratung
durch den Gefährdungssofortdienst/ Kinderschutzfachkraft, Beobachtungen,
Gespräche, Ergebnisse,
➢ Vereinbarungen werden schriftlich dokumentiert.

ad 2. Akute Gefährdung_______________________________________________
Unverzügliche Meldung an den Gefährdungssofortdienst(GSD, Jugendamt)
durch die Schulsozialarbeit/ Abteilungsleitung

  • Telefonische Meldung einer akuten Kindeswohlgefährdung (Schulsozialarbeit
    oder Abteilungsleitung). 0221 221 94999
  • Meldebogen „Mitteilung der Schule über eine vermutliche
    Kindeswohlgefährdung“ wird unmittelbar/ im Nachgang an den GSD gesendet
    (Schulsozialarbeit in Absprache mit Klassenlehrern/ Abteilungsleitung).
  • Betreuung und Gewährleistung des Schutzes des betroffenen Kindes bis zum
    Eintreffen der Mitarbeiter des GSD (Klassenleitung, Schulsozialarbeit oder
    Abteilungsleitung).

ad 3. Vermutete Gefährdung___________________________________________

Meldung an das Jugendamt durch die Schulsozialarbeit/ Abteilungsleitung

  • Gespräch mit Eltern u. Kind/ Jugendl. Über Hilfsmöglichkeiten unter
    Einbeziehung des GSD/Jugendamt, Thematisierung der Beobachtungen/
    Probleme/ Sorgen, Vereinbarungen treffen, Folgetermin vereinbaren.
    (Klassenleitung, Schulsozialarbeit, ggf. Abteilungsleitung).
  • Meldebogen „Mitteilung der Schule über eine vermutliche
    Kindeswohlgefährdung“ wird an den GSD gesendet (Schulsozialarbeit in
    Absprache mit Klassenlehrern/ Abteilungsleitung). Vorherige Absprachen mit
    den Eltern/ dem Jugendamt sind sinnvoll!

ad 4. Wird bereits Hilfe geleistet (Familienhilfe, Heimunterbringung,
Schulbegleitung, Therapie etc.):

  • Kontaktaufnahme/ Kontakt halten zu den beteiligten Fachkräften.
    (Klassenleitung, Schulsozialarbeit oder Abteilungsleitung). →
    Schweigepflichtentbindung
  • Vorgehen nach den Absprachen der beteiligten Fachkräfte. (Klassenleitung,
    Schulsozialarbeit)

ad 5. Beratung durch Fachkräfte_______________________________________
Beratung durch externe Fachinstitution (Familienberatung, GSD/ ASD des
Jugendamtes, Schulpsychologischer Dienst, Kinder- und Jugendpsychiatrischer
Dienst, Beratungsstelle Sucht etc. → Kontaktdaten).

ad 5. Kooperation mit relevanten Institutionen
Im Verdachtsfall einer Kindeswohlgefährdung und sexualisierter Gewalt können
folgende Kooperationspartner*innen zur Beratung der Fachkräfte hinzugezogen
werden: