Was verbinden wir mit dem Sommer? Steigende Temperaturen, Eis essen oder in ein Freibad gehen? Solche Themen gehen bestimmt vielen durch den Kopf. Aber auch ein großes Thema ist, ab welcher Temperatur es hitzefrei gibt und warum es so etwas überhaupt gibt. Mit diesen Fragen wollen wir uns heute beschäftigen.
Hitzefrei! Wir haben Schüler*innen aus unterschiedlichen Jahrgängen gefragt, wie sie über das Thema denken. Diejenigen, die wir befragt haben, hatten sehr einstimmige Meinungen zu dem Thema. Es war deutlich zu merken, dass der Entfall des Unterrichts wegen zu hoher Temperaturen sehr gut ankommt. Allgemein wurde angegeben, dass bei einer Innentemperatur von 25 oder einer Außentemperatur von 30 Grad Celsius die freigewordene Zeit für Dinge wie Fernsehen oder Shopping genutzt wird.
Jetzt wollen wir uns mal mit der anderen Seite beschäftigen. Unsere Lehrerinnen und Lehrer haben natürlich auch eine Meinung zu dem Thema. Diese Meinungen sehen ähnlich aus. So hat eine von uns befragte Lehrkraft gesagt, dass hitzefrei eine gute Sache sei. Es sei wichtig, dass die Schüler*innen ab einer gewissen Temperatur auch nicht mehr lernen müssen, sowohl für das körperliche als auch das geistige Wohl. Auf die Frage hin, bei welcher Temperatur an unserer Schule hitzefrei angemessen wäre, wurde gesagt, dass man sich am besten an unserem E-Trakt orientiert, da dieser sich am stärksten aufwärmt.
Es gibt immer wieder Diskussionen über das Thema, ab wann hitzefrei angebracht ist, ab wann es Pflicht ist und wer dies entscheidet. Dazu haben wir unseren Schulleiter Herr Emmermann gefragt. Er erzählte uns, dass es keine Regel gibt, die besagt, wann hitzefrei gegeben werden muss, allerdings gibt es einen Richtwert, der um die 27 Grad liegt. Dann muss man auch über andere Bedingungen nachdenken, zum Beispiel, ob 27 Grad mit trockener Luft besser erträglich sind als 27 Grad bei einer hohen Luftfeuchtigkeit.
Gegen Ende beschäftigen wir uns noch mit der Geschichte des Themas: Das erste Mal hitzefrei wurde laut Wikipedia von Karl Wilhelm Clauß am 11. August 1863 ausgerufen. Er ordnete in der Dresdner Gewerbeschule die vorübergehende Aussetzung des Unterrichtes an. Als landesweite rechtliche Norm geht die Regelung auf einen Ministerialerlass vom 16. Juni 1892 des preußischen Kultusministers Robert Bosse zurück.
Alles in allem wird hitzefrei als eine positive Sache angesehen.
Von Robin (9a)