Mit den zentralen Prüfungen am Ende der Klasse 10, auch ZP oder ZP 10 bis einschließlich 2007, jetzt umgangssprachlich ZAP (Zentrale Abschlussprüfung) genannt, führte das Bundesland Nordrhein-Westfalen ab dem Schuljahr 2006/07 ein neues Abschlussverfahren für den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (HSA 10) und für den mittleren Schulabschluss (Fach-Oberschulreife) ein. Alle Schüler*innen der 10. Klassen an Hauptschulen (Bildungsgang 10B), Realschulen und Gesamtschulen nehmen daran teil, jene an Gymnasien seit dem Schuljahr 2010/2011 infolge der Schulzeitverkürzung allerdings nicht länger.
Den Kern des neuen Verfahrens bilden schriftliche Prüfungen mit zentral gestellten, jedoch dezentral bewerteten Aufgaben in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch.
Den Schulen stehen Prüfungsaufgaben und zugehörige Bewertungsvorgaben aus den vorangegangenen drei Prüfungsjahren zum Download zur Verfügung. Die Schulleitungen wurden gebeten, diese Zugangsdaten den Lehrer*innen sowie auch den Schüler*innen bekannt zu machen. Schüler*innen, die sich mit den Aufgaben vertraut machen wollen, wenden sich daher an die jeweilige Fachlehrkraft oder die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer.
Die Abschlussnote in den drei Prüfungsfächern setzt sich je zur Hälfte aus einer „Vornote“ und der Prüfungsnote zusammen. Die Vornote beruht auf den schulischen Leistungen des 10. Schuljahres. Dabei wird nicht nur das zweite Schulhalbjahr bewertet, das erste Schulhalbjahr wird ebenfalls bewertet.
Bei einer Abweichung zwischen Vornote und schriftlicher Prüfungsnote um zwei Notenstufen können sich die Schüler für eine freiwillige mündliche Prüfung entscheiden. Bei einer Abweichung um mehr als zwei Notenstufen ist diese verpflichtend. Im Falle einer mündlichen Prüfung wird die Note dieser Prüfung zusammen mit der schriftlichen Prüfungsnote und der Vornote zu der entsprechenden Abschlussnote gebildet. Dies wird im Verhältnis 5:3:2 gewertet, wobei die „Vornote“ 50 % der Abschlussnote, die schriftliche Prüfung 30 % und die mündliche Prüfung 20 % einnehmen.
Die Schüler*innen erfahren nach ihren schriftlichen Abschlussprüfungen in den drei Fächern zeitgleich ihre Vor- und Prüfungsnoten und entscheiden dann gegebenenfalls nach erfolgter Beratung zeitnah, ob sie eine freiwillige mündliche Prüfung ablegen wollen.
Termine für die ZP 10 im Schuljahr 2023/2024:
Das Schulministerium NRW hat für die zentralen Prüfungen 10 die Termine festgelegt. Hier die Terminplanung:
Schriftliche Prüfungen | Haupttermin | Nachschreibtermin | ||
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Deutsch |
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Mittwoch, 29. Mai 2024 | ||
Englisch | Donnerstag, 16. Mai 2024 | Dienstag, 04. Juni 2024 | ||
Mathematik |
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Donnerstag, 06. Juni 2024 | ||
Bekanntgabe der Vor- und Prüfungsnoten | Dienstag, 11. Juni 2024 |
Mündliche Prüfungen | |
Erster Tag | Dienstag, 18. Juni 2024 |
Letzter Tag | Donnerstag, 27. Juni 2024 |
Die mündlichen Prüfungen werden innerhalb dieses Zeitrahmens von den Schulen selbst terminiert. Die schriftlichen Prüfungen beginnen jeweils um 9.00 Uhr.
Hier gibt es weitere Informationen:
https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentrale-pruefungen-10/pruefungsaufgaben/